Allegemeine Vertrags-und Reisebedingungen von GATE AG
Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AVRB gelten für GREEN ALLIGATOR travel & events AG, nachfolgend GATE genannt:
1. Vertragsgegenstand
GATE veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in den GATE-Prospekten und anderen GATE-Publikationen von Anfang bis Ende zu organisieren, Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten. In allen anderen Fällen handelt GATE lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter. Sonderwünsche: Ihre Buchungsstelle darf Sonderwünsche nur
entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen Kuba gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Vertragsabschluss und besondere Transportbestimmungen
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und GATE kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Buchung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und GATE wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.2 Reisevermittlung
Für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer, welche Ihnen von GATE lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von GATE vermittelten Flugbilletten die Vertragsbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. GATE ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden AVRB berufen.
2.3. Pass, Visa, Impfungen
In den Publikationen von GATE finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise nach Kuba zu befolgen sind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung der jeweiligen Publikationen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Über die Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in der Schweiz. GATE kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
2.4. Jugendliche unter 18 Jahren auf Reisen ohne erziehungsberechtigte Begleitperson
Personen unter 18 Jahren sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen gem. Ziffer 2.3 selber verantwortlich. Es wird empfohlen, sich vor der Buchung der Reise bei der entsprechenden Botschaft zu erkundigen, welche Einreisebestimmungen zu beachten sind. Es wird zudem dringend empfohlen, eine Reisevollmacht mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzunehmen. In der Reisevollmacht sollten, neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Telefonnummer der Erziehungsberechtigten vermerkt sein. Die Vollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies
im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. GATE kann keine Haftung übernehmen für eine Zurückweisung bei der Einreise oder beim Leistungsträger aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.
2.5. Tiere
Der Transport von Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft unterschiedlichen Bestimmungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle. Als Tierhalter zeichnen Sie aber selber verantwortlich für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. sowie für Miete oder Kauf der Container.
3. Reisepreise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Die Preise für die Reiseleistungen ergeben sich aus den GATE-Publikationen. Andere Publikationen (z.B. Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internet-Seiten von Leistungsträgern oder eigene Anfragen beim Leistungsträger sind nicht Gegenstand des Reisevertrages, und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in USD. Unbedingt müssen die speziell erwähnten Zahlungskonditionen beachtet werden (in der Offerte des Reisearrangements).
3.1.1. Zahlungsbedingungen FITs
Die Reisearrangements sind wie folgt vor Antritt der Reise zu bezahlen:
Anzahlung: Bei der definitiven Buchung ist eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangement Preises, mindestens aber 300 USD zu bezahlen. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise, Linienflugtickets/E-Tickets, Eintrittskarten, von Leistungen mit 100% Annullierungskosten und Buchungen, bei denen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.
Restzahlung: Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die vorerwähnten Zahlungstermine sind Verfalltage. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne
weitere Mahnung im Verzug. GATE ist berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann die GATE die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von GATE bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei den 2
Zahlungsmitteln Debit- und Kreditkarte, Factoring sowie Ratenzahlung kann ein Zuschlag erhoben werden. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen der Inkassogesellschaften.
3.1.2. Zahlungsbedingungen Gruppen
Anzahlung: Bei der definitiven Buchung ist eine Anzahlung von 10% des vereinbarten Arrangement Preises, mindestens aber 300 USD zu bezahlen. 90 Tage vor Ankunft ist eine weitere Anzahlung fällig über 20% des Gesamtpreises. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise, Linienflugtickets/E-Tickets, Eintrittskarten, von Leistungen mit 100% Annullierungskosten und Buchungen, bei denen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.
Restzahlung: Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die vorerwähnten Zahlungstermine sind Verfalltage. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne
weitere Mahnung im Verzug. GATE ist berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann die GATE die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von GATE bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei den
Zahlungsmitteln Debit- und Kreditkarte, Factoring sowie Ratenzahlung kann ein Zuschlag erhoben werden. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen der Inkassogesellschaften.
3.2. Preisänderungen
Es gibt Fälle, in welchen die in den Publikationen von GATE angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:
- nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
- Wechselkursänderungen
- Ausserordentliche Preiserhöhungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels)
- Plausibel erklärbare Fehler in den Publikationen.
Falls GATE Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmen muss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangement Preises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von GATE alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. Auf Wunsch können Sie aber auch ein anderes von GATE offeriertes Reisearrangement buchen. GATE bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen, und wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen.
3.3. Gültigkeit der Preise
Die ausgeschriebenen Preise in den Publikationen von GATE sind Barpreise und werden mit der Neuausgabe derselben für neu buchende Kunden ungültig. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
4. Annullierung/Änderung der Reise
4.1. Meldung
Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies GATE schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle. Dem Brief sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. GATE hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Ihrer Reise nach Kuba abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor
Reisen nach Kuba abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 4.3.
4.2. Annullierung / Änderung
4.2.1. Bearbeitungsgebühren bei Änderung
Bei Flugumbuchungen behalten wir uns vor, zusätzlich zu den entstehenden Mehrkosten, eine Bearbeitungsgebühr von 50 USD pro gebuchte Person, höchstens aber 100 USD pro Auftrag zu verlangen. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine/ E-Tickets. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
4.2.2. Bearbeitungsgebühren bei Annullierung
Wenn Sie die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 USD pro gebuchte Person, höchstens aber 300 USD pro Auftrag, plus allfällige Annullierungskosten. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullierungen mit 100% Annullierungskosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
4.3. Kosten von Annullierung / Änderung
4.3.1. Kosten
Annullieren Sie den Auftrag oder Reisedatum weniger als 14 Tage vor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und Auftragspauschalen die folgenden Kosten in Prozenten des gesamten Arrangement Preises (inkl. Flughafentaxen, Versicherungen, Mahlzeitenzuschläge usw.):
14 – 07 Tage vor Abreise 50%
06 – 01 Tage vor Abreise 75%
Weniger als 24h vor Ankunft 100%
4.3.2. Ausnahmen
Linienflüge «Nur Flug»
Wir machen Sie auf die sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungen aufmerksam, die je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse unmittelbar nach der Buchung bis zu 100% betragen können. Wir berechnen Ihnen die von der Fluggesellschaft erhobenen Kosten, welche zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullierungen können seitens der Fluggesellschaft hohe Gebühren belastet werden. Wird der Flug nicht angetreten (No-Show), wird grundsätzlich nichts zurückerstattet.
Kreuzfahrten, Flussreisen
Es gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Reedereien. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben.
Leistungen Dritter (GATE als Vermittler)
Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben.
4.4. Bearbeitungsgebühren
Für Änderungen, welche ausnahmsweise nicht die Kostenfolgen gemäss 4.2 haben, erheben wir in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50 USD pro Person zusätzlich zu den vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten.
4.5. Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt GATE lediglich die Änderungsgebühr. In diesem Fall
sind folgende Voraussetzungen gesamthaft zu beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen,
die Sie mit uns vereinbart haben. - Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften gegenüber GATE, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten
5. Haftung
5.1. Im Allgemeinen
GATE haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch beschränkt auf die Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbaren
Schaden. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet GATE nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche GATE nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. GATE haften in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.
5.2. Unfälle, Erkrankungen und Schwangerschaft
GATE haftet als Veranstalter für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch GATE oder durch ein von GATE beauftragtes Unternehmen (Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an GATE abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem
jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von GATE ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen der Fluggesellschaft oder Reederei zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung abgelehnt.
5.3. Sachschäden
GATE haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von GATE oder einem von GATE beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an GATE abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf
den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind
die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. GATE übernehmen keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder
Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.
5.4. Besondere Veranstaltungen
Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.
5.5. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Kombi-Versicherungspaketes inkl. einer Heilungskosten-, Unfall- und Reisegepäckversicherung abzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.
5.6. Zu Ihrer Sicherheit
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise) abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind. 5.7 Haftung für
5.7. Haftung für vermittelte Leistungen
GATE lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers.
6. Schwierigkeiten während der Reise
6.1. Probleme vor Ort
Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auftragsbestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich der Kontaktperson bekannt zu geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen GATE-Vertretung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche Vertretung ist
nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.2. Schriftliche Beanstandung
Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktperson vor Ort bzw. der örtlichen GATE-Vertretung senden Sie an Green Alligator AG, Kastauden 4a, 8590 Romanshorn, Schweiz innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch
spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzanspruches.
7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen GATE den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen. In
dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall, schwere Erkrankung/Unfall oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen GATE soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
8. GATE kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise
vorzeitig abbrechen
8.1. Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise
GATE behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. GATE bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls GATE gezwungen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen, ist GATE bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist GATE befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von GATE bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
8.2. Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen
Muss GATE eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 8.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es
für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
8.3. Überbuchungsprobleme
Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 8.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten.
9. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen GATE, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Weitergabe und Verwendung von Informationen
Bei GATE können Sie sich sicher fühlen. GATE hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht. Bei der Buchung einer Reise werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen usw. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Mit der Buchung bestätigen Sie die Richtigkeit der angegebenen Daten. Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistung bearbeitet und – soweit nötig – zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte weitergeleitet..
10.2. Besonderes bei Flugreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen GATE bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z. B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und GATE ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen GATE können nur am Sitz von GATE AG in 8590 Romanshorn, Kastauden 4a, angebracht werden. Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden in den Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.
Juni 2020