Was passiert mit dem ESTA-Visum für die USA, bei einem Aufenthalt in Kuba?

Das US-Außenministerium hat Kuba am 12. Januar 2021 als „State Sponsor of Terrorism“ (SST) eingestuft. Das bedeutet, Personen die sich nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, sind nicht berechtigt, im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program, VWP) mit ESTA in die USA zu reisen, sondern müssen ein Visum beantragen. Im Regelfall wird es sich dabei um ein B-1 (Business) bzw. B-2 (Tourist) Visum handeln. Auch für Reisende, die eine Doppelstaatsangehörigkeit eines VWP-Landes und Kuba besitzen, besteht eine Visumpflicht.
Wir raten allen Reisenden dringend von Falschangaben im ESTA-Antragsformular ab. Dies gilt für Neu- als auch für bestehende ESTA-Genehmigungen. Wenn ein ESTA erteilt wurde und später festgestellt wird, dass der oder die Reisende sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten hat oder die doppelte Staatsbürgerschaft eines VWP-Landes und Kubas besitzt, wird das ESTA widerrufen und die Einreise verweigert. Falschangaben oder auch das Verschweigen vorheriger Kuba-Reisen können zur Abschiebung und Einreiseverboten führen.
Ein Reisevisum wird normalerweise für 10 Jahre genehmigt und man kann damit sogar sorglos zwischen den USA und Kuba Direktflügen reisen. Die Reisepässe werden bei Einreise nach Kuba nicht gestempelt.

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